Seit 1. August 2016 ist durch Rechtsverordnung beschrieben, welche Ausbildungsinhalte Mediator_innen mindestens lernen und nachweisen müssen, damit sie qualifiziert arbeiten können und sich „zertifizierter Mediator“ nennen dürfen.Diese Regelungen ergänzen das Mediationsgesetz von 2012, in dem bereits Sinn und Rahmenbedingungen von Mediation Deutschland-weit beschrieben und festgelegt worden sind.
Das Weiterbildungs-Curriculum der DGTA für den bzw. die „Mediator_in / DGTA“ https://new.dgta.de/ta-angebote/ta-basierte-weiterbildung-in-deutschland/weiterbildungsdetail/weiterbildung-zumr-mediator-in-dgta-und-zertifiziertem-mediator-nach-med-gesetz/ geht aus guten Gründen darüber hinaus, ebenso wie die Ausbildungsrichtlinien der anderen großen Mediationsverbände.
Der Wortlaut der Verordnung steht unter:https://www.gesetze-im-internet.de/zmediatausbv/BJNR199400016.html